
Ist der Antrag auf Kassenzulassung erst einmal erteilt, steht der Eröffnung Ihrer Physiotherapie-Praxis nichts mehr im Wege. Bis es jedoch so weit ist, gibt es noch einige Hürden, die zu nehmen sind.
Um eine Kassenzulassung zu erhalten, müssen bestimmte räumliche, aber auch persönliche und fachliche Bedingungen erfüllt werden. Grundlage ist die Zulassungsempfehlung nach § 124 Abs. 4 SGB V für Heilmittelerbringer des GKVSpitzenverbands. Wer nicht im Paragrafen- Chaos verloren gehen und in Arbeit ersticken möchte, findet hier eine erste Orientierungshilfe, welche Formulare, Anträge und Bescheinigungen benötigt werden.
Praxisausstattung
Um die Zulassung zu erhalten, müssen gewisse Voraussetzung in der Praxis - ausstattung erfüllt sein. Den entsprechenden Nachweis erbringen Physiotherapeuten durch die Vorlage einer Praxisskizze sowie durch konkrete Angaben zu ihren Räumlich keiten und der darin befindlichen Aus stattung. Um hier nicht den Überblick zu verlieren, ist es sinnvoll, einen Auskunftsbogen zu nutzen, der von den zulassenden Stellen oder den Berufsverbänden zur Verfügung gestellt wird. Teilweise werden sie auch im Rahmen einer Praxisbegehung durch die Zulassungsstelle oder einen Praxisprüfer des jeweiligen Berufsverbands ausgefüllt
Geht man ins Detail, gibt es in Sachen räumliche Voraussetzungen und Ausstattung weitaus mehr zu beachten.